Mitglied werden

 

Für den Verein KINEMA e.V. ist die Unterstützung durch unsere Mitglieder besonders wertvoll: Sie ist die Grundlage dafür, dass Veranstaltungen und langfristige Projekte initiiert und durchgeführt werden können.

 

 

Mit jedem neuen Mitglied gelingt es uns, dem Anliegen der interkulturellen Filmbildung im europäischen Dialog  noch mehr Gehör zu verschaffen. Werden Sie deshalb Mitglied im Verein KINEMA e.V. Sie unterstützen so unseren Grundgedanken und:

 

  • haben Mitgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Mitgliederversammlung unseres Vereins
  • nehmen an unseren Vereinsaktivitäten teil: z. B. Begegnung mit Filmschaffenden, Filmpräsentationen, Mitwirkung in Projekten

 

Selbstverständlich können Sie Ihren Mitgliedsbeitrag von zurzeit 30,-@€ p.a. von der Steuer absetzen.

 

 

Bitte senden Sie den Mitgliedsantrag per Post an die angegebene Kontaktadresse.

 

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Beitrittsantrag / SEPA-Madat
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Spenden

 

Ohne Spenden wäre die Tätigkeit unseres Vereins in ihrer Vielfalt und Breite nicht möglich. Unser herzlicher Dank gilt daher zuerst all jenen, die uns mit ihrer Spende finanziell unterstützen. Ihre Spende für den Verein fördert Aktivitäten zur interkulturellen Filmbildung von Jugendlichen im europäischen Kontext.

 


Sie setzen ein Zeichen für die Förderung von Filmbildung, interkultureller Kompetenz und Fremsprachenlernen in europäischen Kooperationen.

 

Unsere Öffentlichkeitsarbeit verschafft dem Verein KINEMA e.V. Gehör.

 

Unsere Maßnahmen verschaffen Jugendlichen, Lehrkräften und Schulen einen besonderen Zugang zur Filmbildung und unterstützen den europäischen Gedanken.

 


Möchten auch Sie die Tätigkeit des Vereins KINEMA e.V. fördern? Dann sind wir dankbar für Ihre Spende an:

 

KINEMAk e.V.
Volksbank in Schaumburg

 

IBAN: DE07 2559 1413 0133 7416 00

BIC: GENODEF1BCK

Wir garantieren Ihnen den ordnungsgemäßen, treuhänderischen und effizienten  Umgang mit Spendengeldern. Mitgliedsbeiträge oder Spenden an den Verein KINEMA e.V. können steuerlich geltend gemacht werden. Sie sind abzugsfähig gem. § 10b des deutschen Einkommensteuergesetzes und als "wissenschaftlichen und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend" anerkannt. Selbstverständlich geht Ihnen unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zu.